Beitrags- und Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung
der Forstbetriebsgemeinschaft Overath
Die FBG Overath ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung. Rechtlich handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein nach § 22 BGB.
Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Dort berichtet der Vorstand über das vergangene Geschäftsjahr, informiert zu aktuellen forstlichen Themen und führt – sofern anstehend – die turnusmäßigen Neuwahlen des Vorstandes durch.
Die FBG Overath hat mit dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Bergisches Land, Gummersbach einen mehrjährigen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Dieser stellt sicher, dass die Mitglieder in allen forstwirtschaftlichen Fragen eine qualifizierte Beratung erhalten.
Versicherungen und Zertifizierung
Mit der Mitgliedschaft sind automatisch folgende Leistungen verbunden:
- Waldbrandversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung
Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag setzt sich zusammen aus:
-
einem Grundbeitrag von 15,- €
(zzgl. 19 % Umsatzsteuer) - individueller Beitrag abhängig von der Größe des Waldbesitzes
- 0 - 5 ha -> 10,37€ / ha
- 5 - 10 ha -> 10,16€ / ha
- 10 - 15 ha -> 9,95€ / ha
- 15 - 20 ha -> 9,74€ / ha
- 20 - 25 ha -> 9,54€ / ha
- 25 - 30 ha -> 9,33€ / ha
- 30 - 35 ha -> 9,12€ / ha
- 35 - 40 ha -> 8,91€ / ha
- 40 - 45 ha -> 8,71€ / ha
- 45 - und grösser -> 8,50€ / ha
Auf den Grundbeitrag sowie den flächenabhängigen Beitrag wird jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben und an das Finanzamt abgeführt.
- Umlage Mitgliedsbeitrag Waldbauernverband: zurzeit 1 € pro ha
Für die Umlage an den Waldbauernverband fällt keine Umsatzsteuer an.
Holzvermarktung
Für die Vermarktung von Holz wird derzeit keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Anmerkungen
Die Beförsterungsdienstleistungen durch unsere Revierförsterin werden werden auf Basis der bestehenden Verträge und Förderzusagen für die FBG-Mitglieder zu 80% vom Landesbetrieb Wald und Holz gefördert. Über die restlichen 20% Eigenanteil erhalten die Mitglieder von uns nach Abschluss eines Kalenderjahres jeweils eine Spitzabrechnung.