Beitrags- und Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung

der Forstbetriebsgemeinschaft Overath

Die FBG Overath ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung. Rechtlich handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein nach § 22 BGB.
Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Dort berichtet der Vorstand über das vergangene Geschäftsjahr, informiert zu aktuellen forstlichen Themen und führt – sofern anstehend – die turnusmäßigen Neuwahlen des Vorstandes durch.

Die FBG Overath hat mit dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Bergisches Land, Gummersbach einen mehrjährigen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Dieser stellt sicher, dass die Mitglieder in allen forstwirtschaftlichen Fragen eine qualifizierte Beratung erhalten.

Versicherungen und Zertifizierung

Mit der Mitgliedschaft sind automatisch folgende Leistungen verbunden:

Mitgliedsbeitrag

Der Jahresbeitrag setzt sich zusammen aus:
Auf den Grundbeitrag sowie den flächenabhängigen Beitrag wird jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben und an das Finanzamt abgeführt.
Für die Umlage an den Waldbauernverband fällt keine Umsatzsteuer an.

Holzvermarktung

Für die Vermarktung von Holz wird derzeit keine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Anmerkungen

Die Beförsterungsdienstleistungen durch unsere Revierförsterin werden werden auf Basis der bestehenden Verträge und Förderzusagen für die FBG-Mitglieder zu 80% vom Landesbetrieb Wald und Holz gefördert. Über die restlichen 20% Eigenanteil erhalten die Mitglieder von uns nach Abschluss eines Kalenderjahres jeweils eine Spitzabrechnung.